GEG-Novelle: Wie ab 2024 geheizt werden darf
Anfang September hat die Bundesregierung das auch in der breiten Öffentlichkeit diskutierte, neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Sportplatzwelt zeigt, was die Gesetzesänderung für Sportstätten, Vereine und Kommunen bedeutet.
Ab wann gilt das neue GEG?
Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde am 08. September vom Bundestag verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Welche Folgen hat das GEG?
Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden – allerdings zunächst nur in Neubaugebieten. Für Neubauprojekte außerhalb von Neubaugebieten gilt das Gesetz erst ab 2026. Bestehende Heizungsanlagen dürfen ebenso wie neue Heizungen in Bestandsgebäuden mit einer Übergangsfrist weiter betrieben werden. Diese Übergangsfristen sollen vor allem dafür genutzt werden, um zu ermitteln, ob der Einbau einer Wärmepumpe oder ein Anschluss ans Fernwärmenetz sinnvoller sind. Fossil betriebene Heizungsanlagen dürfen ab 2024 nur noch in absoluten Ausnahmefällen und ab 2045 überhaupt nicht mehr verbaut werden.
Kleine Kommunen müssen zudem bis Mitte 2026, große Kommunen (ab 100.000 Einwohner) sogar bereits bis Mitte 2024, Pläne für entsprechende kommunale Fernwärmenetze bzw. eine kommunale Wärmeversorgung erarbeiten. (Sportplatzwelt, 12.12.2023)